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1. Geltung der Bedingungen
1.1 Die Firma Procept, Christoph Schmitz, Bodenäcker 3, D-96178 Pommersfelden (nachfolgend Procept genannt), erbringt ihre Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.2 Abweichungen von diesen Vertragsbedingungen sind nur wirksam, wenn Procept diese schriftlich bestätigt.
1.3 Abweichende AGBs der internationalen Vertragspartner werden nicht Vertragsbestandteil bzw. gelten nur, soweit sie diesen AGBs entsprechen.
1.4 Nebenabreden oder Zusicherungen durch Beauftragte von Procept, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages, einschließlich dieser Vertragsbedingungen hinausgehen, sind schriftlich zu vereinbaren.
1.5 Auftrags- und Fertigstellungstermine sind nur gültig, wenn sie von Procept ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
 
2 Zustandekommen des Vertrages
2.1 Der Vertrag über die Nutzung von Procept-Diensten kommt mit der Gegenzeichnung des Vertrages durch Procept zustande. Procept kann den Vertragsabschluß von der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht oder einer Vorauszahlung bzw. der Bürgschaftserklärung einer deutschen Bank abhängig machen.
2.2 Soweit Procept sich zur Erbringung der angebotenen Dienste Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden. Ferner besteht zwischen den Kunden von Procept kein allein durch die gemeinsame Nutzung der Dienste begründbares Vertragsverhältnis.
2.3 Die im Angebot genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsarbeiten unverändert bleiben. Die Preise enthalten keine Mehrwertsteuer.
2.4 Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Kunden werden gesondert berechnet.
2.5 Entwürfe, Probeabzüge, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die vom Kunden veranlasst sind, werden berechnet und können die fristgerechte Fertigstellung der Auftragsarbeiten verzögern.
 
3 Kündigung
3.1 Verträge treten mit der Unterzeichnung des Vertrages in Kraft und werden jeweils für mindestens ein Jahresquartal Nutzungsperiode abgeschlossen, beginnend mit dem Datum des Beginns der Leistungsverpflichtung.
3.2 Verträge sind frühestens zum Ablauf der Nutzungsperiode kündbar. Die Kündigung muss Procept - falls im Vertrag nicht anders bestimmt - mindestens einen Monat vor Ablauf der Nutzungsperiode schriftlich per Einschreiben zugehen.
3.3 Sofern keine Kündigung bis mindestens einen Monat vor Ablauf der Nutzungsperiode ausgesprochen wird, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Quartal.
 
4 Leistungsumfang
4.1 Procept stellt dem Kunden eine Kommunikations-Infrastruktur und die Nutzung von Mehrwertdiensten zur Verfügung. Für die Verbindung zu dieser Kommunikationsinfrastruktur ist der Kunde selbst verantwortlich. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem Vertrag.
4.2 Soweit Procept entgeltfreie Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit - mit Vorankündigung - eingestellt bzw. gebührenpflichtig weiter angeboten werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadens-Ersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.
 
5 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
5.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Procept-Dienste sachgerecht zu nutzen. Besonders ist er verpflichtet,
5.1.1 Procept innerhalb eines Monats über Änderungen der vertraglichen Grundlagen zu informieren;
5.1.2 in den Voraussetzungen der Tarifeinordnung zu unterrichten
5.1.3 die Zugriffsmöglichkeiten auf die Procept-Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen;
5.1.4 die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Teilnahme am Netz erforderlich sein sollten; anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen und diese zu befolgen;
5.1.5 Procept erkennbare Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldung) und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihre Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen;
5.1.6 nach Abgabe einer Störungsmeldung die Aufwendungen zu ersetzen, die Procept durch die Überprüfung ihrer Einrichtungen entstanden sind, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass eine Störung im Verantwortungsbereich des Kunden vorlag;
5.1.7 die vereinbarten Entgelte entsprechend der jeweils gültigen Tarifordnung, zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer, fristgerecht zu bezahlen;
5.1.8 Procept die entstandenen sachlichen und personellen Aufwand und entstandenen Auslagen bei vertraglicher Zuwiderhandlung zu erstatten.
5.2 Verstößt der Kunde gegen die in 5.1.2 und 5.1.3 genannten Pflichten, ist Procept sofort und in den übrigen Fällen mit Ausnahme von 5.1.8, nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
5.3 Der Kunde ist für sämtliche Inhalte seiner Internet-Angebote selbst verantwortlich. Procept übernimmt keine Haftung für strafbare Inhalte, bzw. Strafbare Nutzung der Internet-Dienste.
 
6 Nutzung durch Dritte
6.1 Eine direkte oder mittelbare Nutzung von Procept-Diensten durch Dritte ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung durch Procept gestattet.
6.2 Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch.
6.3 Der Kunde hat auch die Entgelte zu bezahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung von Procept-Diensten durch Dritte entstanden sind.
 
7 Zahlungsbedingungen
7.1 Procept stellt dem Kunden die im Vertrag vereinbarten Leistungen zu den dort genannten Tarifen bzw. Gebühren und Konditionen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung. Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich, jeweils zu Beginn eines Monats.
7.2 Sonstige Entgelte, insbesondere nutzungsabhängige, variable Entgelte (Verkehrsgebühren), sind nach Erbringung der Leistung zu bezahlen und werden nach Zugang der Rechnung fällig.
7.3 Der Rechnungsbetrag muss spätestens am zehnten Tag nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein. Bei Verzögerung ist Procept berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr zu erheben.
 
8 Beanstandungen
8.1 Der Kunde hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware, sowie der zur Korrektur übersandten Vorab- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Zustimmung des Kunden auf den Kunden über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst nach der Prüfung durch den Kunden von Procept verursacht worden sind. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Kunden für weitere Aufträge.
8.2 Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Fertigstellung zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, dürfen nur gegen Procept geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von 6 Monaten nach Fertigstellung per Einschreiben bei Procept eintrifft.
8.3 Mängel eines Teils eines Auftrages berechtigen nicht zur Beanstandung des gesamten Auftrags.
 
9 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht, Leistungsverzögerungen, Rückvergütung
9.1 Gegen Ansprüche von Procept kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus dem abgeschlossenen Vertrag zu.
9.2 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die Procept die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Dienste der Deutschen Telekom AG usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern, bzw. Partnern von Procept oder deren Unterlieferanten, Unterauftragnehmern eintreten - hat Procept auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen Procept die Lieferung bzw. die Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.
9.3 Dauert eine erhebliche Behinderung länger als eine Woche, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte und Gebühren, die auf eine Vorbestellung verkehrsabhängiger Leistungen (Kontingente) zurückgehen, ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung bis zum nächsten Kündigungstermin entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor,
9.3.1 wenn der Kunde aus Gründen, die dieser nicht selbst zu vertreten hat, nicht mehr auf die Procept-Infrastruktur zugreifen und dadurch die in dem Vertrag verzeichneten Dienste nicht nutzen kann,
9.3.2 wenn die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner im Vertrag verzeichneter Dienste unmöglich wird, oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen und der Grund dafür nachweislich bei Procept liegt.
9.4 Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches von Procept liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im Übrigen werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn Procept oder einer ihrer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den Fehler verschuldet oder mindestens fahrlässig verursacht hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als einen Werktag erstreckt.
9.5 Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Procept.
 
10 Zahlungsverzug
10.1 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Procept berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen von 3% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, es sei denn, dass Procept eine höhere Zinslast nachweist.
10.2 Procept kann das Vertragsverhältnis fristlos kündigen und ist berechtigt, die Leistung einzustellen, falls sich der Zahlungsverzug über mehr als zwei Zahlungsziele erstreckt und Procept gemahnt und auf die Rechtsfolgen hingewiesen hat. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte bis zum Kündigungstermin zu zahlen.
10.3 Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt Procept vorbehalten.
10.4 Procept steht an vom Kunden angelieferten Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß §369 HGB bis zur vollständige Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.
10.5 Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsabschluß eingetretenen oder bekanntgewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden gefährdet, so kann Procept Vorauszahlungen und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen.
 
11 Verfügbarkeit der Dienste
11.1 Procept bietet ihre Dienste 24 Stunden an 7 Tagen pro Woche an. Notwendige Betriebsunterbrechungen für vorübergehende Wartungsarbeiten werden frühestmöglich angekündigt. Procept wird Störungen ihrer technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Gegebenheiten schnellstmöglich beseitigen.
 
12 Geheimhaltung, Datenschutz
12.1 Falls nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gelten die Procept unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.
12.2 Der Vertragspartner wird hiermit gemäß Art. 33, Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass Procept seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
12.3 Soweit sich Procept Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist Procept berechtigt, die Teilnehmerdaten offenzulegen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebes erforderlich ist.
12.4 Der Kunde stimmt zu, dass seine Internet-Präsenz (bzw. das realisierte Projekt) mit Screenshot, einer Beschreibung der genutzten technischen Features und einer Kurzbeschreibung zur Person/Firma und/oder des Inhaltes im Bereich "Referenzen" der Procept-Website erwähnt werden darf. Der Kunde kann der Darstellung auf dieser Seite formlos via eMail widersprechen. Hierzu wird Procept binnen 2 Tagen eine Bestätigung schicken. Procept wird auf Wunsch des Kunden die entsprechende Darstellung umgehend entfernen.
 
13 Haftung und Haltungsbeschränkung
13.1 Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber Procept wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Die Haftung für zugesicherte Eigenschaften bleibt unberührt.
13.2 Procept haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass infolge höherer Gewalt oder infolge von Arbeitskämpfen die Leistungen von Procept unterbleiben. Procept haftet nicht für entgangenen Gewinn und nicht für indirekte Schäden; sei es, dass diese bei dem Kunden oder Dritten entstehen.
13.3 Procept haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt.
13.4 Sofern nicht andere Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen eine Haftung ausschließen, ist sie bei Schäden, die
13.4.1 durch die Inanspruchnahme von Procept-Diensten,
13.4.2 durch die Übermittlung und Speicherung von Daten durch Procept,
13.4.3 durch die Verwendung übermittelter Programme und Daten von Procept,
13.4.4 durch das Unterlassen von Prüfungen hinsichtlich gespeicherter oder übermittelter Daten seitens Procept
13.4.5 deswegen entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung von Daten durch Procept nicht erfolgt ist, der Höhe nach auf den nachgewiesenen Schaden, maximal in Höhe des einfachen Betrags des vereinbarten monatlichen Fix-Entgeltes beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
13.5 Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die Procept oder Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung von Procept-Diensten oder dadurch entstehen, dass der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.
 
14 Schlußbestimmungen
14.1 An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser Vertragsbedingungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger von Procept-Kunden gebunden.
14.2 Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmungen eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.
 
Stand: 02.04.2003